Ab dem 1. Januar 2009 können Sie bis zu 1.200 € Steuern sparen, wenn Sie die Rechnungen Ihres Handwerkers zum Beispiel für Renovierungs - bzw. Instandsetzungsarbeiten, bei Ihrer Lohn- oder Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Lohnkosten in Handwerkerrechnungen können bis zu einer Höhe von max. 6.000 € steuerlich geltend gemacht werden, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 €
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.
Berücksichtig werden Handwerkerleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung - dabei ist es egal, ob sie dieses als Eigentümer oder Mieter bewohnen oder nutzen.